

Neue Heizungsanlage
Fassaden-, Dach- oder Kellerdämmung
Fenster und Außentüren
Photovoltaik- oder Warmwasser-Systeme
Barrierefreie Modernisierungen


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Ja. Genau das ist der entscheidende Hebel, um Sanierungen wirtschaftlich zu machen.
Ja. Laut § 559 Abs. 3a BGB darf die Miete innerhalb von sechs Jahren maximal um drei Euro bzw. zwei Euro pro Quadratmeter steigen, abhängig von der Ausgangsmiete.
Alle Ausgaben, die den Wohnwert oder die Energieeffizienz verbessern, z. B. Dämmung, Heizung, Fenster, Photovoltaik. Reine Instandhaltung zählt nicht.
Ein gesetzlicher Mechanismus nach § 559 BGB, der Eigentümern erlaubt, bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umzulegen.
