Modernisierungsumlage

Jetzt berechnen & bis zu 43 % mehr Miete erzielen

Erfahren Sie in 2 Minuten, wie viel Ihrer Sanierungskosten umlagefähig sind – und wie sich das auf Ihre Rendite auswirkt.
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Investoren & Partner
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Was bedeutet Modernisierungsumlage?
Mit der Modernisierungsumlage dürfen Sie einen Teil Ihrer Modernisierungskosten rechtssicher auf die Miete umlegen, wenn die Maßnahme den Wohnwert oder die Energieeffizienz verbessert.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter die Kosten einer Modernisierung teilweise auf die Miete umlegen. Konkret können bis zu acht Prozent der anrechenbaren Modernisierungskosten pro Jahr auf die Mieter:innen übertragen werden.
Dabei gilt jedoch eine Kappungsgrenze gemäß § 559 Abs. 3a BGB: Die Miete darf sich innerhalb von sechs Jahren um höchstens zwei Euro pro Quadratmeter erhöhen – beziehungsweise um drei Euro pro Quadratmeter, wenn die ursprüngliche Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter lag.
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Typische umlagefähige Maßnahmen

Neue Heizungsanlage

Fassaden-, Dach- oder Kellerdämmung

Fenster und Außentüren

Photovoltaik- oder Warmwasser-Systeme

Barrierefreie Modernisierungen

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Nicht umlagefähig

Nicht umlagefähig sind Kosten, die ausschließlich der Instandhaltung dienen und keine Verbesserung des Wohnwerts bewirken. Ebenfalls nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen Luxus- oder Komfortmaßnahmen, die keinen tatsächlichen Nutzwert für die Mieter:innen haben.
Außerdem gelten Verwaltungs-, Planungs- und Finanzierungskosten nicht als umlagefähig.
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Praxisbeispiel – das sind die Auswirkungen
Durch die Nutzung von Fördermitteln und der Modernisierungsumlage  kann sich die Investition in energetische Sanierungen daher innerhalb weniger Jahre amortisieren und der Objektwert nachhaltig steigen.
So wird aus einer Sanierung ein Renditeprojekt.

Investitionskosten: 0

Förderung: 20 % (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus) = 0

Instandsetzungsanteil (nicht umlagefähig): 10 % = 0

Umlagefähige Kostenbasis: 0

Modernisierungsumlage (§ 559 BGB): 8 % p.a. = 0 € p.a. → + 1,80 €/m²

Ihr Weg zur maximalen Rendite

Das Mit der Modernisierungsumlage können Sie bis zu acht Prozent Ihrer Investitionskosten jährlich auf die Miete umlegen – aber nur, wenn die Maßnahmen, Kosten und Förderungen richtig aufeinander abgestimmt sind. Genau hier beginnt die Stärke von Wallround.

Analyse & Berechnung

Wir prüfen Ihr Objekt im Detail – Maßnahmen, Kostenstruktur, Förderfähigkeit und § 559-Potenzial. Sie sehen schwarz auf weiß, wie viel Ihrer Investition umlagefähig ist und welche Mieterhöhung realistisch möglich ist.

Wirtschaftlichkeitsstrategie

Auf Basis dieser Daten entwickeln wir ein Sanierungskonzept, das Förderung, Energieeinsparung und Modernisierungsumlage optimal kombiniert. Ziel: Schnelle  Refinanzierung der Investition bei stabilem Cashflow.

Umsetzung mit Fixkosten und einem Ansprechpartner

Wallround steuert das gesamte Projekt – von der Planung bis zur Ausführung aller Gewerke. Mit fixen Kosten, klarer Struktur und einem zentralen Ansprechpartner behalten Sie jederzeit Kontrolle und Planbarkeit.

Ein Ergebnis, das sich rechnet

Am Ende steht eine energetisch modernisierte Immobilie, deren Wert, Miete und Energieeffizienz nachweislich steigen – und deren Finanzierung sich zum Großteil aus Umlage und Förderung trägt.
Kompetenz und Vertrauen
Wallround begleitet Immobilien-Investoren bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungen.

20 +

Wir haben in den letzten 12 Monaten über 20 Gebäude saniert.

10.000

Wir konnten mehr als 10.000 m² Wohnfläche modernisieren.

100 %

Wir haben die volle Unterstützung von starken Partnern wie Vonovia.
Bekannt aus:
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Warten

  • Zinsen steigen
  • Förderprogramme laufen aus
  • Pflichten bleiben bestehen
  • Wertverlust droht
Illustration Warten

Handeln

  • Förderquote sichern
  • Mieten stabil halten
  • Energie sparen & CO₂ senken
  • Wertzuwachs erzielen
Illustration Handeln
Legen Sie den Schalter um
Förderprogramme ändern sich, Zinsen steigen, Pflichten rücken näher. Sie entscheiden:
abwarten – oder aktiv handeln?
Häufige Fragen
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Kann ich Fördermittel und Umlage kombinieren?

Ja. Genau das ist der entscheidende Hebel, um Sanierungen wirtschaftlich zu machen.

Gibt es Begrenzungen für die Mieterhöhung?

Ja. Laut § 559 Abs. 3a BGB darf die Miete innerhalb von sechs Jahren maximal um drei Euro bzw. zwei Euro pro Quadratmeter steigen, abhängig von der Ausgangsmiete.

Welche Kosten sind anrechenbar?

Alle Ausgaben, die den Wohnwert oder die Energieeffizienz verbessern, z. B. Dämmung, Heizung, Fenster, Photovoltaik. Reine Instandhaltung zählt nicht.

Was genau ist die Modernisierungsumlage?

Ein gesetzlicher Mechanismus nach § 559 BGB, der Eigentümern erlaubt, bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umzulegen.

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