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Photovoltaik für Ihr Gebäude

Nutzen Sie ungenutzte Dachflächen zur eigenen Stromerzeugung und senken Sie langfristig die Betriebskosten Ihrer Immobilie. Erfahren Sie jetzt, welches Potenzial in Ihrem Gebäude steckt.
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Das bringt Ihnen eine PV-Anlage

Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie mit einer PV-Anlage um bis zu 12 %, während Sie gleichzeitig Ihre Stromkosten um 20 % senken
Ø Wertsteigerung
3 – 12 %
Ø Senkung Stromkosten
– 20 %
Förderung
Bis zu 30 %
Typische Amortisation
2 – 4 Wochen ¹
¹ basierend auf einem MFH mit 20 Parteien und 1200qm Wohnfläche

Das Potenzial auf Ihren Dächern

Viele Dachflächen von Mehrfamilienhäusern bleiben energetisch ungenutzt — obwohl sie langfristig erhebliche Einspar- und Ertragspotenziale bieten. Eine professionell geplante Photovoltaikanlage reduziert Stromkosten, verbessert die ESG-Qualität der Immobilie und schafft zusätzliche Einnahmemöglichkeiten durch Eigenverbrauch oder Mieterstrommodelle.
Senkt langfristig Strom- und Betriebskosten
Verbessert ESG- und Finanzierungsfähigkeit
Schafft Potenzial für Mieterstrommodelle
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Die Investition zahlt sich aus

Durch die Installation einer Photovoltaikanlage entsteht zunächst eine Investition in die Energieinfrastruktur des Gebäudes. Förderungen und steuerliche Vorteile reduzieren dabei die effektive Anfangsinvestition bereits zu Projektbeginn.
Ab Inbetriebnahme können durch Eigenstromnutzung, Mieterstrommodelle oder geringere Allgemeinstromkosten laufende Rückflüsse entstehen. Dadurch verbessert sich der Cashflow des Gebäudes langfristig, während gleichzeitig Betriebskosten und Abhängigkeit vom Strommarkt reduziert werden. Zusätzlich steigern Photovoltaikanlagen häufig ESG-Qualität, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
Renditeverlauf
Bestand vor Sanierung
Investitions- & Umsetzungsphase
Positiver Cashflow nach Sanierung

Die Herausforderung

Bei Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern geht es nicht nur um die Installation der Anlage, sondern vor allem um die Frage: Was passiert mit dem produzierten Strom? Möglichkeiten sind etwa die Volleinspeisung ins Netz, die Teileinspeisung mit Eigenverbrauch oder auch Mieterstrom-Modelle.
Jede Variante bringt unterschiedliche Anforderungen an Abrechnung, technische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit mit sich. Hinzu kommen Themen wie Förderfähigkeit, Netzanschlüsse und die Koordination der Gewerke.

Häufige Fragen zu PV

Sie haben Fragen – wir die Antworten
Was hat sich für neue PV-Anlagen durch das Solarspitzengesetz geändert?

Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gibt es keine Einspeisevergütung mehr in Zeiten negativer Strompreise. Ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeisung außerdem auf 60 % der Anlagenleistung begrenzt. Für Mehrfamilienhäuser lohnt es sich deshalb besonders, möglichst viel Strom im Gebäude zu verbrauchen, etwa für Wärmepumpe und Allgemeinstrom. Mit der EEG-Novelle, die derzeit im Bundestag beraten wird, sollen sich die Regeln für neue Anlagen erneut ändern.

Ist eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus steuerfrei?

Für Lieferung und Installation gilt bei Anlagen auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Die Einnahmen sind bei Anlagen ab Inbetriebnahme 2025 einkommensteuerfrei bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp insgesamt. Wer Mieterstrom verkauft, muss darauf in der Regel Umsatzsteuer abführen. Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung.

Müssen Mieter den Solarstrom vom Dach abnehmen?

Nein. Der Stromliefervertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, und jeder Mieter entscheidet selbst, ob er teilnimmt. Beim klassischen Mieterstrom darf der Preis höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.

Wie wird Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus auf die Mieter verteilt?

Es gibt zwei gängige Modelle. Beim klassischen Mieterstrom übernimmt der Betreiber die komplette Stromversorgung der teilnehmenden Mieter und erhält dafür den Mieterstromzuschlag. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die es seit Mai 2024 gibt, wird der Solarstrom nach einem Schlüssel verteilt und den Reststrom beziehen die Mieter weiter von ihrem eigenen Versorger. Das zweite Modell ist deutlich weniger aufwendig.

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