

Ja, die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden zu 50 % bezuschusst. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten liegen die förderfähigen Kosten bei höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt 20.000 Euro.
Oft ja, viele Programme der Länder und Städte sind ausdrücklich mit BAFA- oder KfW-Förderung kombinierbar oder stocken sie auf. Die Summe der Zuschüsse darf dabei die Grenzen der jeweiligen Richtlinien nicht überschreiten. Ein Beispiel ist die Münchner FKG-Förderung, die einen bewilligten BEG-Antrag voraussetzt.
Ja, die Sanierung zum Effizienzhaus wird weiter über zinsgünstige KfW-Kredite bis 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Seit der Reform im Juli 2026 sind die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesunken, und der Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist entfallen. Bei den Stufen 70 und 85 bleibt damit kein Tilgungszuschuss, das Effizienzhaus 55 erhält weiterhin einen reduzierten Zuschuss.
Die höchsten Fördersätze gibt es beim Heizungstausch und sie hängen an Boni für selbstnutzende Eigentümer, etwa dem Einkommensbonus. Für vermietete Wohnungen liegt die Grundförderung für eine neue Heizung bei 30 %. Für Wärmepumpen soll sie ab 2027 auf 15 % sinken, dazu kommen 15 % Bonus für Geräte aus der EU. Wie viel am Ende möglich ist, hängt vom Gebäude und der Förderstrategie ab.
Ja, Vermieter und Unternehmen können die Bundesförderung für effiziente Gebäude ebenso beantragen wie Selbstnutzer. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es 15 % Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP dazu. Der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung gilt dagegen nur für selbstnutzende Eigentümer.
Der Antrag bei BAFA oder KfW muss gestellt sein, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden. Der Bauvertrag sollte eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.
