Politik & Recht

Neuer Energieausweis A–G: Der Markt bestraft schlechte Klassen, ab jetzt noch sichtbarer

Lukas Steinhilber
June 25, 2026
5 min Lesezeit
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Seit dem 29. Mai 2026 ist die Frist zur Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht abgelaufen. Damit beginnt in Deutschland die nächste Phase der Gebäuderegulierung. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist der Stichtag vor allem deshalb relevant, weil energetische Kennzahlen stärker harmonisiert, digital erfasst und in Marktprozesse eingebunden werden.

Bestehende Energieausweise bleiben vorerst gültig

Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablauf. Für Wohngebäude beziehen sich die europäischen Zielwerte auf den gesamten nationalen Gebäudebestand. Vorgesehen ist eine Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um 16 % bis 2030 und um 20 bis 22 % bis 2035.

Bei gewerblich genutzten Gebäuden ist im deutschen Entwurf eine A–G-Skala vorgesehen. Bei Wohngebäuden versucht der deutsche Gesetzgeber im aktuellen Entwurf zwar noch, an der bekannten Skala A+ bis H festzuhalten – die EU-Richtlinie fordert jedoch langfristig eine strikte Harmonisierung auf A bis G für alle Gebäudetypen. Unabhängig davon, wie das Tauziehen zwischen Berlin und Brüssel ausgeht: Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablauf nach zehn Jahren.

29. Mai 2026
Die EU-Gebäuderichtlinie tritt in die nächste Phase ein. Für Eigentümer werden energetische Kennzahlen zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor.
2030
Erstes europäisches Zwischenziel. Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch soll um 16 % sinken.
2035
Weitere Verschärfung der Zielwerte. Bis dahin wird eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs um 20–22 % angestrebt.

Der Energieausweis wird zum wirtschaftlichen Faktor

Für Investoren ist die genaue Skala weniger entscheidend als die wirtschaftliche Wirkung der Kennzahl. Der Energieausweis wird zunehmend zu einem Dokument, das Käufer, Banken und Eigentümer in Preisverhandlungen einbeziehen. Die energetische Qualität eines Gebäudes entwickelt sich damit von einem technischen Merkmal zu einem Bewertungsfaktor.

Studien zeigen: Schlechte Energieklassen kosten bares Geld

Die Marktdaten zeigen diesen Effekt bereits deutlich. Eine Studie von Wüest Partner aus Oktober 2025, basierend auf rund 1,38 Millionen Markt- und Angebotsdaten, belegt den Zusammenhang auf MFH-Ebene konkret: Jede schlechtere Effizienzklasse kostet bei Mehrfamilienhäusern durchschnittlich 118 Euro pro Quadratmeter. Seit der Ersterhebung im Februar 2024 hat sich dieser Effekt bei Mehrfamilienhäusern um 36 % verstärkt.

Auch bei den Mieten ist der Zusammenhang messbar: Pro schlechterer Effizienzklasse sinkt die erzielbare Kaltmiete im Schnitt um 0,22 Euro pro Quadratmeter. JLL kommt in einer Analyse von rund 5.000 Mehrfamilienhausangeboten in den 20 größten deutschen Städten zu einem Preisunterschied von 28,7 % zwischen den besten und schlechtesten Energieklassen. Der sogenannte Brown Discount ist damit messbar im Markt angekommen.

Für ein Mehrfamilienhaus mit 800 m² Wohnfläche und einem Marktwert von 2,4 Mio. € entspricht der Unterschied zwischen Klasse H und Klasse D rechnerisch rund 408.000 €. Die typischen Kosten einer energetischen Sanierung von Klasse H auf D liegen bei einem vergleichbaren Objekt zwischen 200.000 und 300.000 €. Die Sanierung kostet also weniger als der Wertverlust, den sie beseitigt. Und das ist die Rechnung ohne höhere erzielbare Mieten, ohne bessere Finanzierungskonditionen und ohne die CO₂-Kosten, die bei Klasse H heute schon spürbar auf der Vermieterseite landen.

Wertverlust

408.000 €

Sanierungskosten

200.000 – 300.000 €

Natürlich bleibt die Lage der wichtigste Werttreiber. Auch Mietniveau, Zustand, Baujahr, Leerstand, Entwicklungspotenzial und lokale Nachfrage bestimmen den Preis. Der Energieausweis ersetzt diese Faktoren in der Bewertungspraxis keineswegs. Er ergänzt sie um eine Kennzahl, die immer leichter vergleichbar wird.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern ist dieser Punkt relevant. Käufer kalkulieren heute stärker über den gesamten Haltedauerhorizont. Eine ältere Gasheizung, hohe Verbrauchswerte oder eine schwache Gebäudehülle werden in der Ankaufsprüfung als künftiger Investitionsbedarf bewertet. Je klarer dieser Bedarf erkennbar ist, desto stärker wirkt er auf den Kaufpreis.

Auch in der Finanzierung gewinnt die energetische Qualität an Bedeutung. Banken betrachten bei der Bewertung eines Sicherungsobjekts neben dem heutigen Marktwert auch die langfristige Werthaltigkeit. Ein Gebäude mit hohem Energieverbrauch kann aus Finanzierungssicht höhere Investitionsrisiken und eine geringere Marktgängigkeit aufweisen. Dadurch wird der Energieausweis zunehmend Teil der Risikoeinschätzung.

Relevant für alle Bestandshalter – nicht nur für Verkäufer

Für Bestandshalter ist dieser Punkt besonders wichtig. Viele Eigentümer planen keinen kurzfristigen Verkauf. Sie werden jedoch refinanzieren, nachbeleihen oder Investitionen finanzieren müssen. In diesen Situationen kann die energetische Qualität Einfluss auf Gespräche mit Banken, Gutachtern und potenziellen Partnern haben.

Dasselbe gilt bei der Neuvermietung. Mieter kalkulieren heute stärker über die Warmmiete als über die Nettokaltmiete. Ein Gebäude mit schlechter Energieklasse bedeutet höhere Heizkosten auf Mieterseite, was den erzielbaren Nettokaltmietpreis einschränkt oder die Vermarktungsdauer verlängert. Objekte mit guter Energieklasse lassen sich dagegen schneller und zu höheren Nettomieten vermieten, weil die Gesamtbelastung für den Mieter trotzdem vergleichbar bleibt.

Der Markt bewertet Energieeffizienz immer stärker

Der neue regulatorische Rahmen verstärkt damit eine Entwicklung, die der Markt bereits begonnen hat. Käufer vergleichen Energiekennwerte. Finanzierer fragen energetische Risiken ab. Mieter achten stärker auf Betriebskosten. Investoren rechnen künftige Capex-Bedarfe in ihre Renditeerwartungen ein.

Hinzu kommt die wachsende Transparenz. Energiekennwerte stehen in Exposés, werden in Verkaufsprozessen abgefragt und lassen sich schneller vergleichen als viele technische Details eines Gebäudes. Was früher im Anhang der Unterlagen lag, wird heute häufiger zum Verhandlungspunkt.

Drei Fragen, die sich Eigentümer jetzt stellen sollten

Für Eigentümer ergeben sich daraus drei praktische Fragen.

1

Wie lange ist der aktuelle Energieausweis gültig und bildet er den Zustand des Gebäudes korrekt ab?

2

Welche energetischen Maßnahmen fallen ohnehin in den nächsten Investitionszyklus?

3

Wie würde ein Käufer oder eine Bank das Objekt bewerten, wenn heute verkauft oder refinanziert würde?

Nicht jedes Gebäude braucht eine Vollsanierung

Eine umfassende Sanierung ist dabei keineswegs für jedes Objekt der richtige Schritt. Bei manchen Gebäuden reicht zunächst eine saubere Analyse der größten energetischen Schwachstellen. Bei anderen kann eine geplante Modernisierung der Heizung, der Gebäudehülle oder einzelner technischer Anlagen den Risikoabschlag im Markt reduzieren. Entscheidend ist, den energetischen Zustand frühzeitig in die eigene Objektstrategie einzubeziehen.

Fazit: Energieeffizienz wird zum Werttreiber

Die Debatte über den neuen Energieausweis wird häufig auf Klassen, Farben und Fristen reduziert. Für Investoren liegt der wichtigere Punkt in der Bewertung. Energieeffizienz beeinflusst Kaufpreise, Finanzierungsgespräche und die langfristige Marktposition eines Gebäudes.

Der 29. Mai 2026 ist deshalb weniger ein einzelner Marktschnitt als der Beginn einer transparenteren Phase. Der Markt bestraft schlechte Energieklassen bereits. Die neue Regulierung macht diesen Zusammenhang sichtbarer.

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