Bisherige Regelung
Flache Kostenobergrenze

Am 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung kurzfristig weitreichende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angekündigt. Bereits einen Tag später wurden die Antragsportale bei KfW und BAFA weitgehend geschlossen – zunächst mit nur unvollständigen Informationen darüber, wie es ab dem 21. Juli konkret weitergehen würde. Die eigentliche Förderrichtlinie wurde erst wenige Tage vor diesem Stichtag veröffentlicht.
Das hat für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Seit dem 21. Juli sind die Förderprogramme bei KfW und BAFA wieder aktiv, Anträge können gestellt werden – aber unter spürbar veränderten Bedingungen. Besonders betroffen ist das Mehrfamilienhaus-Segment, insbesondere bei Sanierungen an der Gebäudehülle.
Nein. Anträge, die vor dem 9. Juli 2026 gestellt oder bereits bewilligt wurden, sind von der Reform nicht betroffen – für sie gelten unverändert die bisherigen Konditionen, unabhängig davon, wann final darüber entschieden wird. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) oder TBP (technische Projektbeschreibung) vorliegen hat, kann diese für die Antragstellung weiterhin nutzen und spart sich damit einen administrativen Schritt – die Förderung selbst läuft für ab dem 21. Juli neu gestellte Anträge jedoch zu den neuen Konditionen.
Bislang galt eine flache Kostenobergrenze von 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan / iSFP), unabhängig von der Gebäudegröße. Künftig gilt eine nach Wohneinheiten gestaffelte, degressive Obergrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit (mit iSFP jeweils verdoppelt). Größere Mehrfamilienhäuser sind von dieser Umstellung überproportional betroffen, da ein wachsender Anteil der Wohneinheiten in die niedrigste Förderstufe fällt.
Der Bonus von 5 Prozentpunkten für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans wirkt jetzt anders als zuvor: Er wird nur noch auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gewährt, der die Kostenobergrenze ohne iSFP übersteigt – nicht mehr auf die gesamte Fördersumme. Die grundsätzliche Verdopplung der Kostenobergrenze durch einen iSFP bleibt davon unabhängig bestehen.
Auch hier sinkt die maximale Bemessungsgrundlage schrittweise: von 28.000 € für die erste Wohneinheit beim Neustart auf 22.000 € bis Ende 2030, in Schritten von 750 € alle sechs Monate. Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus (für den Austausch alter Heizungen) sinkt ebenfalls stufenweise und läuft bis August 2028 vollständig aus. Für Wärmepumpen gilt ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich: Der Fördersatz sinkt grundsätzlich von 30 % auf 15 %, kann aber durch einen neuen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU wieder auf 30 % angehoben werden.
Für besonders sanierungsbedürftige Gebäude wurde erstmals auch bei den Einzelmaßnahmen (nicht nur bei Komplettsanierungen / KfW) ein Bonus eingeführt: 5 Prozentpunkte zusätzlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, verfügbar ab dem ersten Quartal 2027. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist und das Gebäude die energetischen bzw. baulichen WPB-Kriterien erfüllt. Bei der KfW-Förderung für komplette Effizienzhaus-Sanierungen ist der entsprechende Bonus mit 10 Prozentpunkten sogar noch höher angesetzt und mit weiteren Boni kombinierbar.
Ja, deutlich. Die Tilgungszuschüsse für private und gewerbliche Antragsteller wurden neu strukturiert – bei den mittleren Effizienzhaus-Stufen (70 und 85 EE) entfällt der Tilgungszuschuss für diese Gruppe komplett, es bleibt nur noch der zinsvergünstigte Kredit selbst. Gleichzeitig wurde die Erneuerbare-Energien-Klasse von einem optionalen Bonus zur Pflichtvoraussetzung, und die Boni für serielle Sanierung und Worst Performing Buildings wurden ausgeweitet und sind nun unbegrenzt miteinander kombinierbar.
Nein. Eine Kombination beider Förderwege für dasselbe Gebäude ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es handelt sich um eine echte Entweder-oder-Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte – je nach Gebäude und Sanierungsumfang kann der eine oder der andere Weg wirtschaftlich vorteilhafter sein.
Ja. Die Förderung ist nicht weggefallen, sondern anders strukturiert. Wer die neuen Regeln kennt und sein Projekt entsprechend plant, kann weiterhin eine wirtschaftlich sinnvolle Förderquote erzielen. Je nachdem, wie ein Projekt aufgestellt und beantragt wird, kann die effektive Förderquote gegenüber dem alten System aber auch um 50 bis 70 % niedriger ausfallen – bei größeren Sanierungsvorhaben kann das schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Eine durchdachte, förderoptimierte Strategie ist deshalb wichtiger denn je.
Dass eine derart einschneidende Änderung mit derart kurzer und unvollständiger Kommunikation kam, ist ein Signal, das man ernst nehmen sollte: Auf zukünftige Förderbedingungen sollte man sich nicht verlassen. Was heute beantragt und bewilligt ist, ist gesichert. Wer wartet, geht das Risiko ein, dass sich die Bedingungen bis zur eigenen Antragstellung erneut verschlechtern.
Haben Sie Fragen zu Ihrem konkreten Sanierungsprojekt? Wir bei Wallround haben uns intensiv mit der neuen Förderlandschaft auseinandergesetzt und unterstützen Sie dabei, die für Ihr Projekt optimale Förderstrategie zu entwickeln. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder mit unserem CEO Lukas Steinhilber. Gemeinsam prüfen wir, welche Auswirkungen die Förderreform auf Ihr Vorhaben hat und wie Sie die neuen Fördermöglichkeiten optimal nutzen können.