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Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Der Denkmalschutz umfasst gesetzliche Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von historisch, kulturell oder architektonisch bedeutenden Bauwerken und Objekten.
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Besonderheiten des Denkmalschutzes

Die Leistungen im Denkmalschutz umfassen alle Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und fachgerechten Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten. Daher ist das Leistungsportfolio abhängig davon, ob eine Voll-, Strang- oder eine energetische Sanierung durchgeführt werden soll.
Wir haben in allen Projektarten die notwendige Abstimmung mit den Ämtern im Blick und kümmern uns um alle notwendigen Freigaben.Rechtliche Grundlage ist hierbei immer der jeweilige Landesdenkmalschutz, z. B. das Hessische Denkmalschutzgesetz.
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Typische Leistungen des Denkmalschutzes

Abstimmung und Genehmigung mit der Denkmalschutzbehörde
Restaurierung historischer Bauteile (Fassaden, Fenster, Türen, Stuck etc.)
Verwendung geeigneter, historisch passender Materialien und Techniken
Instandsetzung statt vollständigem Austausch, wenn möglich
Fachgerechte energetische Verbesserungen unter Auflagen
Dokumentation aller Maßnahmen
Einbindung spezialisierter Planer und Handwerker

Häufige Fragen zum Denkmalschutz

Sie haben Fragen – wir die Antworten
Wer darf ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren?

Eine besondere Zulassung für Handwerksbetriebe gibt es nicht, jede Maßnahme braucht aber die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Für das Effizienzhaus Denkmal muss ein Energieeffizienz-Experte mit Denkmal-Qualifikation eingebunden sein. Wallround bindet spezialisierte Planer und Handwerker ein und übernimmt die Abstimmung mit den Ämtern.

Gibt es eine besondere Förderung für die Sanierung von Denkmälern?

Ja. Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal mit geringeren energetischen Anforderungen als bei anderen Effizienzhaus-Stufen. Bei Einzelmaßnahmen gelten für Baudenkmäler angepasste technische Mindestanforderungen. Dazu kommen je nach Bundesland Zuschüsse der Denkmalpflege.

Kann man Sanierungskosten bei einem Baudenkmal steuerlich absetzen?

Ja. Vermieter können Herstellungskosten für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Denkmals nötig sind, acht Jahre lang mit je 9 % und vier weitere Jahre mit je 7 % abschreiben. Selbstnutzer setzen zehn Jahre lang je 9 % als Sonderausgaben ab. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, die Maßnahmen müssen vor Beginn abgestimmt werden. Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung.

Welche energetischen Maßnahmen sind bei einem Baudenkmal möglich?

Häufig genehmigt werden Innendämmung, Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke, Kellerdeckendämmung sowie die Aufarbeitung historischer Fenster oder Kastenfenster mit verbesserter Verglasung. Auch ein Heizungstausch ist in der Regel möglich. Welche Maßnahme im Einzelfall erlaubt ist, entscheidet die Denkmalschutzbehörde.

Sind denkmalgeschützte Gebäude von energetischen Pflichten ausgenommen?

Weitgehend ja. Das Gebäudeenergierecht erlaubt Abweichungen, wenn Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild eines Baudenkmals beeinträchtigen würden. Für Baudenkmäler muss außerdem bei Verkauf oder Vermietung kein Energieausweis vorgelegt werden. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

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