
Eine besondere Zulassung für Handwerksbetriebe gibt es nicht, jede Maßnahme braucht aber die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Für das Effizienzhaus Denkmal muss ein Energieeffizienz-Experte mit Denkmal-Qualifikation eingebunden sein. Wallround bindet spezialisierte Planer und Handwerker ein und übernimmt die Abstimmung mit den Ämtern.
Ja. Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal mit geringeren energetischen Anforderungen als bei anderen Effizienzhaus-Stufen. Bei Einzelmaßnahmen gelten für Baudenkmäler angepasste technische Mindestanforderungen. Dazu kommen je nach Bundesland Zuschüsse der Denkmalpflege.
Ja. Vermieter können Herstellungskosten für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Denkmals nötig sind, acht Jahre lang mit je 9 % und vier weitere Jahre mit je 7 % abschreiben. Selbstnutzer setzen zehn Jahre lang je 9 % als Sonderausgaben ab. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, die Maßnahmen müssen vor Beginn abgestimmt werden. Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung.
Häufig genehmigt werden Innendämmung, Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke, Kellerdeckendämmung sowie die Aufarbeitung historischer Fenster oder Kastenfenster mit verbesserter Verglasung. Auch ein Heizungstausch ist in der Regel möglich. Welche Maßnahme im Einzelfall erlaubt ist, entscheidet die Denkmalschutzbehörde.
Weitgehend ja. Das Gebäudeenergierecht erlaubt Abweichungen, wenn Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild eines Baudenkmals beeinträchtigen würden. Für Baudenkmäler muss außerdem bei Verkauf oder Vermietung kein Energieausweis vorgelegt werden. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
