




In den ersten drei Monaten einer energetischen Modernisierung ist eine Mietminderung wegen der Bauarbeiten ausgeschlossen. Danach ist eine Minderung möglich, wenn die Nutzung der Wohnung spürbar eingeschränkt ist. Für reine Instandhaltungsarbeiten gilt der Ausschluss nicht.
Das hängt vom Ausgangszustand und den Maßnahmen ab. In Wallround-Projekten verbesserten sich die Gebäude meist um drei Klassen, etwa die Pestalozzistraße und die Regensburger Straße von F auf C, die Halmstraße von G auf D und die Stormstraße von E auf B.
Ja. Die Sanierung lässt sich in Schritten nach einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen. Mit iSFP steigt außerdem die förderfähige Kostenobergrenze bei Einzelmaßnahmen deutlich, für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Zuschüsse, zinsgünstige KfW-Kredite und die Modernisierungsumlage senken die Belastung zusätzlich.
Als Vermieter können Sie Erhaltungsaufwand als Werbungskosten sofort absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Maßnahmen, die das Gebäude wesentlich verbessern, gelten dagegen als Herstellungskosten und wirken über die Abschreibung. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung.
