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Energetische Sanierung Ihres MFH

Steigende Energiekosten, ESG-Anforderungen und Modernisierungsdruck machen energetische Sanierungen für viele Bestandshalter zunehmend wirtschaftlich relevant.
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Das bringt die energetische Sanierung

Sie können Ihren Immobilienwert um bis zu 35 % steigern und gleichzeitig 20 % Ihrer Betriebskosten einsparen
Ø Wertsteigerung
10 – 35 %
Ø Senkung Stromkosten
– 20 %
Förderung
Bis zu 70 %
Ø  Umsetzungsdauer
4 – 6 Monate ¹
¹ basierend auf einem MFH mit 20 Parteien und 1200qm Wohnfläche

Das Potenzial Ihrer Immobilie

Energetische Sanierungen verbessern nicht nur die Energieeffizienz eines Gebäudes — sie beeinflussen langfristig auch Betriebskosten, Vermietbarkeit, ESG-Qualität und Werthaltigkeit der Immobilie. Besonders durch die Kombination verschiedener Maßnahmen entstehen häufig deutlich größere Effizienz- und Renditeeffekte als durch Einzelmaßnahmen.
Senkung langfristig Betriebs- und Energiekosten
Verbesserung der Energieklasse und ESG-Fähigkeit
Steigerung Attraktivität und Werthaltigkeit

Wo Ihr Gebäude Energie verliert

Viele Bestandsgebäude verlieren Energie gleichzeitig über Dach, Fassade, Fenster, Keller und ineffiziente Heizsysteme. Erst die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes ermöglicht eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsstrategie.
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Bestandteile der energetischen Sanierung

Wir finden für Ihre Immobilie die ideale Kombination aus Sanierungsmaßnahmen, um für Sie die maximale Rendite (z.B. über die Mod-Umlage) rausholen zu können

Gebäudehülle

Fassade, Dach, Fenster und Kellerdämmung reduzieren Wärmeverluste und verbessern die Energieeffizienz des Gebäudes.

Heizungsmodernisierung

Moderne Heizsysteme senken langfristig Energieverbrauch und Betriebskosten.

Photovoltaik & Mieterstrom

Eigene Stromerzeugung schafft zusätzliche Einspar- und Ertragspotenziale.

Förderung & Strategie

Durch die richtige Reihenfolge und Förderstrategie lassen sich Sanierungsmaßnahmen häufig deutlich wirtschaftlicher umsetzen.

Typische Leistungen der energetischen Sanierung

Durchführung eines Sanierungsfahrplans und energetischer Berechnungen
Förderberatung
Planung aller relevanten zu sanierenden Bauteile und notwendige Berechnungen aller Art
Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
Austausch von Fenstern und ggd. Außentüren
Modernisierung der Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, effiziente Kessel)
Optimierung der Warmwasserbereitung
Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Solarthermie)
Dachflächensanierung

Häufige Fragen zur energetischen Sanierung

Sie haben Fragen – wir die Antworten
Dürfen Mieter während einer energetischen Modernisierung die Miete mindern?

In den ersten drei Monaten einer energetischen Modernisierung ist eine Mietminderung wegen der Bauarbeiten ausgeschlossen. Danach ist eine Minderung möglich, wenn die Nutzung der Wohnung spürbar eingeschränkt ist. Für reine Instandhaltungsarbeiten gilt der Ausschluss nicht.

Welche Energieklasse erreicht ein Mehrfamilienhaus nach der Sanierung?

Das hängt vom Ausgangszustand und den Maßnahmen ab. In Wallround-Projekten verbesserten sich die Gebäude meist um drei Klassen, etwa die Pestalozzistraße und die Regensburger Straße von F auf C, die Halmstraße von G auf D und die Stormstraße von E auf B.

Lässt sich eine energetische Sanierung in Etappen umsetzen?

Ja. Die Sanierung lässt sich in Schritten nach einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen. Mit iSFP steigt außerdem die förderfähige Kostenobergrenze bei Einzelmaßnahmen deutlich, für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Zuschüsse, zinsgünstige KfW-Kredite und die Modernisierungsumlage senken die Belastung zusätzlich.

Kann ich die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich absetzen?

Als Vermieter können Sie Erhaltungsaufwand als Werbungskosten sofort absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Maßnahmen, die das Gebäude wesentlich verbessern, gelten dagegen als Herstellungskosten und wirken über die Abschreibung. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung.

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